Renovierungszuschuss
Investitionszuschuss von 15%
So funktioniert's:
Als ausführender Handwerksbetrieb arbeiten wir eng mit einem zertifizierten Gebäudeenergieberater zusammen, der in der Energieeffizienz-Experten-Liste für Förderprogramme des Bundes eingetragen ist. Dadurch haben Sie als unser Kunde die Möglichkeit, einen staatlichen Investitionszuschuss von 15 % im Rahmen der Einzelbaumaßnahmenförderung zu erhalten.
Gemeinsam mit unserem Energieberatern unterstützen wir Sie bei der gesamten Förderabwicklung. Das bedeutet für Sie:
Der komplette Prozess – von der Antragstellung über die Abstimmung zwischen Energieberater und Handwerksbetrieb bis hin zur Auszahlung des Zuschusses – wird für Sie koordiniert und begleitet.
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Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten erhalten Sie den bewilligten Zuschuss direkt vom Staat auf Ihr angegebenes Bankkonto überwiesen – unkompliziert und transparent.
Wichtige Punkte für eine reibungslose Abwicklung:
Profitieren Sie von einem Rundum-Vorteil durch unsere Zusammenarbeit mit einem Energieberater
Der Auftragswert muss mindestens 2.000 € inkl. MwSt. betragen.
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Das zu sanierende Gebäude muss älter als 5 Jahre sein (zum Zeitpunkt der Antragstellung).

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